Managerhaftpflichtversicherung

Managerhaftpflicht für leitende Angestellte

Wer in einem Unternehmen leitende Tätigkeiten ausführt, muss unter Umständen nicht nur für eigene Fehler haften, sondern auch für Fehler anderer. Eine Managerhaftpflicht kann gegen dieses Risiko absichern.

Was ist eine Managerhaftpflichtversicherung?

Die Managerhaftpflicht, auch D&O-Versicherung genannt (Directors and Officers-Versicherung), ist eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen. Die D&O ist also eine Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen. Diese Berufshaftpflichtversicherung wird meist nicht von den Managern oder Geschäftsführern selbst abgeschlossen, sondern von den Unternehmen, in denen diese arbeiten. Denn im Falle von Fehlern, d.h. Fehlentscheidungen des Managers, die zu einer Pleite oder Insolvenz des Unternehmens führen, gewährleistet die Managerhaftpflichtversicherung, dass das Unternehmen selbst Schadensersatzansprüche gegen den Manager stellen kann und diese auch beglichen werden. Denn in der Regel geht es um immens hohe Beträge bei einer Unternehmenspleite, die die finanziellen Ressourcen einer Privatperson bei weitem übersteigen.

Für wen kommt so eine Versicherung in Frage?

Grundsätzlich kommt diese Versicherung für alle Personen infrage, die zentrale Positionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen. Das betrifft z. B. Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Beiräte, leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte. Denn diese haften nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Fehler von Kollegen und Mitarbeitern. Achtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2014 die Haftung auf Mitarbeiter ausgeweitet, die faktisch geschäftsführend tätig sind. Das heißt, auch wenn jemand nicht offiziell als Geschäftsführer angestellt ist, ist er trotzdem haftbar, wenn er die Tätigkeiten eines Geschäftsführers ausführt.

Wie groß ist das Risiko?

Die Risiken sind mannigfaltig: Eine verantwortliche Führungskraft kann z. B. haftbar gemacht werden für fehlerhafte Vertragsgestaltungen bzw. Kalkulationen oder für eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten oder Entscheidungen, die der Firma Folgekosten verursachen. Auch das falsche Einsetzen von Fördermitteln oder das Versäumnis Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abzuführen kann zu einer Haftung führen. Somit besteht das strenge persönliche Haftungsrisiko sowohl gegenüber Dritten (Außenhaftung), z. B. Steuer- und Sozialbehörden, Banken, Gläubigern usw., als auch gegenüber des Unternehmens (Innenhaftung). Schon für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen können leitende Angestellte mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Nur für Großkonzerne relevant?

Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle bei der Frage der Haftung. Auch Geschäftsführer und leitende Angestellte von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind betroffen. Denn auch sie können Fehler machen, die das Unternehmen viel Geld kosten. Allerdings sichern nur wenige kleine Unternehmen ihre Manager über eine D&O-Police ab. Hier sollten Sie als Angestellter selbst tätig werden. Klären Sie, ob das Unternehmen für die Versicherung aufkommt. Falls nicht, sollten Sie in Erwägung ziehen sich und Ihr Privatvermögen zu schützen, indem Sie selbst eine solche Versicherung abschließen.

Worauf sollten Sie achten?

Falls Sie schon länger eine leitende Position innehaben, sollten Sie bei der Auswahl der Versicherung darauf achten, dass sie eine sog. Rückwärtsdeckung bietet, d.h. es sind auch Vermögensschäden abgesichert, die bereits vor Vertragsschluss verursacht wurden. Optimal ist eine Versicherungspolice, die eine flexible Auswahl einzelner Leistungselemente gestattet. Achtung: Die Versicherung haftet in der Regel nicht für fahrlässige Fehlentscheidungen.