Alkohol im Büro – Diese Regeln sollten Sie beachten

Alkohol im Büro – Diese Regeln sollten Sie beachten

Die alljährlichen Weihnachtsfeiern stehen vor der Tür. Dabei wird auch gern das ein oder andere Glas getrunken. Alkohol mit den Kollegen oder gar im Büro – eine gute Idee?

Ein Tropfen für jeden Anlass

Der neue Angestellte feiert seinen Einstand, eine Buchhalterin hat Geburtstag, die Firma hat den Zuschlag für das ersehnte Projekt bekommen oder die Assistentin der Geschäftsleitung verabschiedet sich in den Ruhestand – es gibt im Arbeitsleben viele Momente, die von einem Glas Sekt begleitet werden. Alkohol ist als sogenannte „legale Droge“ zwar gesellschaftlich akzeptiert, birgt aber wie jedes Rauschmittel seine Schattenseiten. Darum bewegt sich das Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ oft in einer rechtlichen Grauzone.

Null Toleranz für Alkohol

Ob Alkohol bei der Arbeit erlaubt ist oder nicht, regelt zunächst die Betriebsvereinbarung. In vielen Firmen gibt es mittlerweile eine Null-Toleranz-Politik zu diesem Thema.  Fertigungsbetriebe, wo die Mitarbeiter an den Maschinen stets einen klaren Kopf bewahren müssen, verzichten seit jeher auf alkoholische Getränke am Arbeitsplatz.

Doch auch Firmen mit regem Kundenkontakt, wie etwa Callcenter, sprechen ein generelles Verbot aus. Zu groß ist die Gefahr, beim Geschäftspartner oder Kunden einen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Auch Fehlentscheidungen, die unter Alkoholeinfluss getroffen wurden, können nachher nicht mehr ausgebügelt werden. In diesen Fällen wählen Sie für das Sektfrühstück besser die alkoholfreie Variante.

Und wenn der Chef trotz bestehenden Alkoholverbots eine Flasche Champagner springen lässt? Freuen Sie sich über die Ausnahme, aber nehmen Sie die Gelegenheit nicht als Freibrief, an Ihrem nächsten Geburtstag selbst mit alkoholischen Getränken aufzuwarten.

Spielregeln für Alkohol am Arbeitsplatz

Wo Alkohol grundsätzlich erlaubt ist, sollten dennoch einige Spielregeln beachtet werden. Denn grundsätzlich gilt: Alkohol ist nur in Maßen am Arbeitsplatz erlaubt. Wer zu tief ins Glas schaut, riskiert zwar nicht unbedingt arbeitsrechtliche Konsequenzen, aber verbaut sich womöglich die eigene Karriere. Hat man bei Kollegen und Vorgesetzten einen entsprechenden Ruf weg, sinkt die Chance auf eine Position mit verantwortungsvoller Tätigkeit. Darum gilt auch bei der Firmen-Weihnachtsfeier oder beim After work-Drink mit den Kollegen: Weniger ist mehr! Beschränken Sie sich zudem lieber auf leichte Alkoholika wie Bier, Wein und Sekt. Hochprozentige Schnäpse und Liköre sollten Sie links liegen lassen. Halten Sie sich auch daran, wenn Sie Ihren Kollegen einen ausgeben wollen.

Übermäßiger Alkoholkonsum im Büro kann auch als Geschäftsschädigung ausgelegt werden. Das gilt besonders dann, wenn durch den alkoholisierten Mitarbeiter ein Geschäftskunde verstimmt ist. In so einem Fall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen: Mindestens mit einer Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung.

Mit Kater ins Büro? Keine gute Idee!

Gleiches gilt auch, wenn Sie morgens mit Restalkohol ins Büro kommen. Zwar gilt der Grundsatz, dass Sie in Ihrer Freizeit Alkohol nach persönlichem Ermessen konsumieren dürfen, aber wer am Arbeitsplatz nicht fit genug ist, seine Aufgaben zu erledigen, kann dafür abgemahnt werden. Weiterhin dürfen Führungskräfte Mitarbeiter, die sichtlich unter Alkoholeinfluss stehen, nach Hause schicken. Dabei entscheidet der Vorgesetzte nach eigenem Ermessen, ob zum Beispiel ein Sicherheitsrisiko besteht oder die Arbeitsleistung erheblich leidet. Ist dies der Fall, wird der Tag nicht bezahlt und muss gegebenenfalls nachgearbeitet werden.

Behalten Sie also stets im Hinterkopf: Für Restalkohol im Büro gelten ähnliche Prinzipien wie im Straßenverkehr. Und auch in Ihrer Freizeit könnten Sie zufällig Kollegen oder Ihrem Chef begegnen. Wenn Sie nach einer durchzechten Nacht bei der Arbeit erscheinen, ist schlechtes Gerede vorprogrammiert. Sollten Sie sich also abends gern ein Glas genehmigen, tun Sie das lieber nur, wenn der nächste Tag arbeitsfrei ist.