Rückkehrrecht – Der Weg aus der Teilzeitfalle

Rückkehrrecht – Der Weg aus der Teilzeitfalle

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Das Rückkehrrecht aus der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit ermöglicht noch individuellere Modelle im Büro der Zukunft. Darum wurde es in den letzten Monaten heiß im Bundestag diskutiert.

Der große Teilzeit-Traum

Das Arbeiten in Teilzeit klingt verlockend. Nicht nur für junge Familien stellt es ein attraktives Arbeitszeitmodell dar. Auch für Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich engagieren oder einen Familienangehörigen pflegen, hat die Teilzeitarbeit ihren Reiz.

Doch was, wenn die Lebensumstände sich ändern? Die Kinder werden größer, die Versorgung des kranken Angehörigen übernimmt demnächst ein Pflegedienst – das wären ideale Chancen, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Doch ein solches Rückkehrrecht von der Teilzeit gibt es bislang nicht.

Selbstbestimmte Arbeitszeiten und befristete Teilzeit

Dieser Umstand ist der Hauptgrund, warum sich nach wie vor viele Angestellte gegen dieses Arbeitsmodell entscheiden. Einmal Teilzeit, immer Teilzeit – für viele Familien ist das auch finanziell nicht zu stemmen.

Das Rückkehrrecht wäre ein elementarer Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voran zu treiben. Die sogenannte „Teilzeitfalle“ hätte damit ein Ende. Selbstbestimmte Arbeitszeiten sind zwar ein wichtiger Punkt in der Diskussion um die Arbeit 4.0 – doch noch gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür.

Gesetzesentwurf zum Rückkehrrecht

Thorben Albrecht ist Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er ist mit verantwortlich für einen Gesetzesentwurf, der das Rückkehrrecht realisieren soll.

„Die Ansprüche der Beschäftigten an die Arbeitszeit werden vielfältiger,“ so Albrecht auf seinem Blog „ArbeitWeiterDenken“. Flexible Arbeitszeiten bedeuten für ihn nicht nur die Wahl der wöchentlichen Arbeitsstunden. Auch eine individuelle Gestaltung, wie zum Beispiel die Verschiebung von Arbeitsbeginn und Feierabend, würde für viele Beschäftigte eine Erleichterung darstellen.

Arbeitgeber stellen sich quer

„Der Gesetzentwurf ermöglicht es also Arbeitgebern und Beschäftigten, verschiedenste Vereinbarungen zur individuellen Gestaltung und Planung der Arbeitszeit zu treffen,“ schreibt Albrecht weiter.

Was er beim Verfassen dieser Zeilen im Januar noch nicht wissen konnte: Der Gesetzesentwurf ist in der vergangenen Woche endgültig abgelehnt worden. „Das Rückkehrrecht aus Teilzeit ist auf Druck der Arbeitgeber am Kanzleramt gescheitert,“ erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Reaktionen auf das gescheiterte Rückkehrrecht

Nicht nur die SPD, auch die Opposition aus der Linken und den Grünen bedauern, dass das Rückkehrrecht in dieser Legislaturperiode keine Chance mehr hat. Somit sei vor allem den vielen Frauen in Teilzeitarbeit der Weg aus der Teilzeitfalle weiterhin versperrt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich ebenso: „Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann.

Befristete Teilzeit als Chance – auch für Arbeitgeber

Ob die Politiker in Zukunft noch einmal über das Rückkehrrecht diskutieren, hängt mit dem Ausgang der Bundestagswahl im September zusammen. Mit einer rot-rot-grünen Koalition hätte es gute Chancen, gesetzlich verankert zu werden.

Außerdem sollte das Rückkehrrecht noch einmal mit den Arbeitgebern erörtert werden. Denn es mag einerseits bürokratisch aufwändig erscheinen, jedoch bietet es ungeahnte Möglichkeiten in puncto Mitarbeiterbindung und Familienfreundlichkeit.