Die europaweite CSR-Berichtspflicht kommt!

Die europaweite CSR-Berichtspflicht kommt!

„Corporate Social Responsibility“ taucht seit Jahren in Politik und Wirtschaft auf. Gemeint ist damit das verantwortungsvolle Handeln eines Unternehmens. Ab 2017 wird CSR in der EU noch stärker betont.

Der Kampf für soziale Gerechtigkeit

Konzerne, Versicherungen und Banken sollen europaweit verantwortungsvoller und nachhaltiger handeln. Die Europäische Union hat dazu im Oktober die CSR-Berichtspflicht verabschiedet. Das bedeutet, dass ab Januar 2017 etliche größere Unternehmen im In- und Ausland verpflichtet sind, Daten zu Umwelt- und Ressourcenbedingungen sowie Sozial- und Arbeitnehmerbelangen bereitzustellen. Auch die Bekämpfung von Korruption und die Achtung der Menschenrechte sowie Diversität und Teilhabe werden durch die EU-Richtlinie stärker fokussiert.

Die CSR-Berichtspflicht macht Geschäftsabläufe transparenter, in dem sie Unternehmen verpflichtet, nicht-finanzielle Informationen zu veröffentlichen. „Diese Neuregelung gilt für etwa 6.000 Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern,“ meldet der Deutsche Nachhaltigkeits-Kodex (DNK). Dabei handelt es sich um sogenannte „Unternehmen des öffentlichen Interesses“ (PIEs) mit einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro und Umsatz über 40 Millionen Euro. Mittelständische Unternehmen werden indirekt als Teil der Lieferkette von der neuen CSR-Berichtspflicht ebenfalls betroffen sein.

Europaweite Vereinheitlichung

In einigen EU-Mitgliedsstaaten herrscht schon länger eine solche Meldepflicht, darunter Frankreich und Dänemark. Durch die CSR-Berichtspflicht wird dies nun auf alle Länder ausgeweitet und europaweit vereinheitlicht. So werden die Daten zu den jeweiligen Themengebieten wie Menschenrecht oder Antikorruptions- und Bestechungsfragen miteinander vergleichbar.

Bis Ende diesen Jahres wird die neue Richtlinie zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Informationen in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesregierung hat dazu am 21. September einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wird er ratifiziert, schränkt das kommende Gesetz die Art der vorzulegenden Daten ebenso ein wie den Kreis der betroffenen Versicherungen, Geldinstitute und Unternehmen.

Möglichkeiten der Berichterstattung

Damit die Gesellschaften ihrer Meldepflicht nachkommen, können sie zwischen zwei Alternativen wählen.

„Zum einen kann die Berichtspflicht erfüllt werden im Rahmen der Lageberichtserstattung, zum anderen kann die Veröffentlichung eines separaten Berichts spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres genügen,“ so der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).

Dabei handelt es sich um ein Wahlrecht der EU-Mitgliedstaaten, die Möglichkeit des separaten Berichts anzubieten. In jedem Fall sind beide Arten von Berichten nicht von der Europäischen Union her überprüfungspflichtig. Solche Gebote zur Prüfung können jedoch von den einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden. Die CSR-Berichtspflicht legt nun fest, dass die Europäische Kommission unverbindliche Richtlinien für Leistungsindikatoren bis zum 6. Dezember diesen Jahres aufstellen muss.

„Für die deutsche Wirtschaft bedeutet die erreichte Einigung über die CSR-Richtlinie einen Erfolg,“ meldet der BDI, denn: Durch die Beschränkung der Berichtspflicht auf bestimmte große, kapitalmarktorientierte Konzerne und die Möglichkeit der Prüfungsfreistellung lassen sich die Mehrbelastungen aus der neuen Richtlinie verringern. „Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Anerkennung eines separaten Berichts über nichtfinanzielle Informationen ermöglicht die Beibehaltung der weitverbreiteten Praxis einer umfassenden freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung,“ erklärt der BDI weiter.

Spagat zwischen wirtschaftlicher und nicht-finanzieller Berichterstattung

Dennoch gilt die Freistellung der Prüfung von Berichtsinhalten zur wirtschaftlichen und finanziellen Geschäftsentwicklung als umstritten. Der veränderte Fokus auf die nichtfinanziellen Informationen scheint der Prüfungsfreistellung von kapitalmarktorientierten Daten im Lagebericht entgegen zu stehen. Denn aus der Praxis zeigt sich, dass die Firmen und Gesellschaften ihre Unternehmens-Berichterstattung an den Erwartungen des Finanzmarktes ausrichten. Der Trend, wirtschaftliche und nicht-finanzielle Informationen in der Berichterstattung miteinander zu verknüpfen (Stichwort „Integrated Reporting“) legt davon Zeugnis ab.

Genauere Informationen zu Vorgaben der CSR-Berichtspflicht werden wohl erst nach dem 6. Dezember 2016 konkret Gestalt annehmen. Doch schon jetzt informieren neben BDI und DNK auch die lokalen Industrie- und Handelskammern über die EU-Richtlinie zur Veröffentlichung der relevanten Daten. Bei Fragen sollten sich betroffene Firmen daher an ihre jeweiligen Ansprechpartner wenden und bei Beratungsangeboten auf Seriosität achten.