Schutz Schwangere Arbeit

Der besondere Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen

Damit die Gesundheit von Schwangeren nicht gefährdet wird, kann ein generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot erteilt werden. Doch wann tritt dies ein? Erfahren Sie hier, was im Mutterschutzgesetz festgeschrieben ist.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Der gesetzliche Mutterschutz sieht vor werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, vor gesundheitlichen Schädigungen und Gefährdungen sowie finanziellen Einbußen und Verlust des Arbeitsplatzes während und nach der Schwangerschaft zu schützen. Aus diesem Grund sind in diesem Gesetz eine Reihe von Schutzvorschriften geregelt. Dazu gehören auch die Beschäftigungsverbote.

Generelles Beschäftigungsverbot

Das generelle Beschäftigungsverbot legt fest, dass werdende Mütter nicht länger am Arbeitsplatz beschäftigt werden dürfen, wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.

Sobald der Schwangeren ihr Zustand bekannt ist, sollte Sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen. Dafür benötigt Sie eine Bescheinigung vom Arzt. Laut des Mutterschutzgesetztes dürfen die Mütter in den letzten sechs Wochen bis zur Geburt bzw. acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Für Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit nach der Geburt sogar auf 12 Wochen Beschäftigungsverbot.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Des Weiteren gibt es noch den individuellen Schutz für den Einzelfall. Er beinhaltet all die Gründe, die auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Gefahr einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburten sowie Rückenschmerzen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Wenn die Mutter nach der Geburt weiterhin in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist und die Mutterschutzfrist von acht Wochen abgelaufen ist, kann auch dann noch ein individuelles Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgesprochen werden. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf 12 Wochen und die Frau muss ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten ausgeführt werden dürfen und wie lange dieses Beschäftigungsverbot gilt.

Pflichten und Rechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet sich an das Beschäftigungsverbot zu halten und die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu informieren, ansonsten droht ihm eine Geldstrafe. Wenn er jedoch Zweifel an dem ärztlichen Attest hat, können Nachuntersuchungen angestellt werden. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Außerdem bestimmt die Frau, von welchem Arzt die Untersuchung durchgeführt wird.

Kündigungsschutz

Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt dieser Schutz mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Geburt des Kindes. Allerdings löst eine erst nach Erhalt der Kündigung eingetretene Schwangerschaft den besonderen Kündigungsschutz nicht aus. Aus diesem Grund kann eine genaue Berechnung des Schwangerschaftsbeginns hilfreich sein.

Für werdende Mütter ist das Mutterschutzgesetz demzufolge ein wichtiger Sicherheitsaspekt, der sie vor gesundheitlichen Gefährdungen schützt und sie vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes absichert.