Rauchen auf Arbeit

Rauchen am Arbeitsplatz

Über 8 Mio. Menschen sind Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt. Jährlich sterben etwa 3.000 Menschen, weil sie unfreiwillig Tabakrauch einatmen. Auch im höheren Alter lohnt sich das Aufhören noch.

Raucherquote in Deutschland

Eine Studie zur Gesundheit Erwachsener hat ermittelt, dass ein knappes Drittel der Erwachsenen in Deutschland raucht. Die Raucherquote ist bei Männern geringfügig höher als bei Frauen. Ungefähr ein Viertel der Raucherinnen und Raucher raucht mehr als 20 Zigaretten am Tag und zählt nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) damit in die Kategorie „starke Raucherinnen und Raucher“. Fast 25 Milliarden Euro wurden in Deutschland im Jahr 2014 für Tabakwaren ausgegeben.

Passivrauchen macht krank

An den Folgen des Rauchens sterben in Deutschland jedes Jahr zwischen 100.000 und 120.000 Menschen. Zudem wird von schätzungsweise 3.000 Todesfällen durch Passivrauchen ausgegangen. Von Passivrauchen spricht man, wenn der Tabakrauch unfreiwillig und/oder unbewusst eingeatmet wird. Passivrauchen kann, genau wie aktives Rauchen, die Gesundheit dauerhaft schädigen und schwerste Krankheiten mit Todesfolge verursachen. Zu diesen Krankheiten gehören Lungenkrebs, koronare Herzkrankheiten, Schlaganfall und eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung.

Passivrauchen am Arbeitsplatz

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind in Deutschland etwa 8,5 Millionen Nichtraucherinnen und Nichtraucher Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt. Besonders gefährlich ist Passivrauchen für ungeborene Kinder. Schwangere Frauen, die am Arbeitsplatz gezwungen sind, Tabakrauch einzuatmen, sind besonders gefährdet. Ihre Gesundheit und die ihres Kindes können schwer geschädigt werden. Nach Angaben der BZgA werden in Deutschland über 170.000 Neugeborene jährlich schon im Mutterleib den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt.

Nichtraucherschutz

Personen, die 10-15 Jahre in einem stark verrauchten Raum arbeiten müssen, erkranken doppelt so häufig an Lungenkrebs wie Personen, deren Arbeitsplatz rauchfrei ist. Mit der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) wurden gesetzliche Regelungen getroffen, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher schützen sollen. Danach muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um seine Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauches zu schützen. Zudem regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchuG), dass die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen der schwangeren und stillenden Frau so zu gestalten sind, dass ihre Gesundheit geschützt ist. Das beinhaltet auch den Schutz vor Tabakrauch.

Aufhören

Nach einer Online-Umfrage der BZgA stehen für die meisten angehenden Nichtraucher gesundheitliche und finanzielle Gründe im Vordergrund. Auch für über 60-Jährige lohnt es sich noch, mit dem Rauchen aufzuhören, wie eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) nun belegt. Eine Auswertung unterschiedlicher Studien ergab, dass das Risiko an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu versterben für Raucherinnen und Raucher (ab 60 Jahre) doppelt so hoch ist, wie für nicht rauchende Menschen.

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, kann sich bei dem rauchfrei Ausstiegsprogramm der BZgA kostenlos auf seinem Weg in eine rauchfreie Zukunft Unterstützung holen.