Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

Betriebliche Kranken­versicherung – Noch immer im Dornröschenschlaf

Die betriebliche Krankenversicherung wird von immer mehr Angestellten als Zusatzleistung vom Arbeitgeber gewünscht. Doch im Moment ist das Angebot verschwindend gering. Dabei ist die bKV ein wichtiges Tool zur Mitarbeiterbindung.

Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine sogenannte Krankenzusatzversicherung. Diese wird vom Arbeitgeber als Gruppenversicherung angeboten und ist eine Ergänzung zum Versicherungsschutz gesetzlicher Krankenkassen. Welche Leistungen die bKV des jeweiligen Unternehmens beinhaltet, ist individuell. Dazu können verschiedene Bausteine miteinander kombiniert werden. Beliebte Zusatzleistungen sind die Kostenübernahme für Sehhilfen , Zahnzusatzversicherungen und das Angebot eines Gesundheitsmanagements in der Firma.

Wie wird die betriebliche Krankenversicherung steuerlich behandelt?

Seit 2014 wird die bKV nicht mehr länger als Sachlohn akzeptiert, sondern als Barlohn behandelt. Das heißt, die Beiträge sind für die Angestellten in vollem Umfang lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Es bieten sich drei verschiedene Möglichkeiten für die steuerrechtliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung an:

  • die Nettolohnversteuerung
  • die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG
  • die Versteuerung als geldwerter Vorteil

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Wechselt ein Angestellter die Firma oder tritt seinen Ruhestand an, kann der ursprüngliche Arbeitgeber ein Weiterversicherungsrecht vereinbaren. So behält der Mitarbeiter auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen bisher versicherten Leistungsumfang ohne eine Gesundheitsprüfung. Der bisherige Arbeitgeberanteil an der betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Versicherten selbst übernommen werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie Unternehmen mit der bKV verfahren sollen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine entsprechende Betriebsvereinbarung aufzusetzen. Dort sollte zum Beispiel festgehalten werden, ob alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter in die bKV aufgenommen werden oder ob Führungskräfte ein besonderes Leistungspaket erhalten. Auch die Aufnahme von Ehepartnern oder Kindern in die Versicherung muss geregelt werden. Die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung muss mit dem Betriebsrat zusammen gestaltet werden.

Wie verbreitet ist die betriebliche Krankenversicherung?

Im Oktober 2016 veröffentlichte die globale Strategieberatung Simon-Kucher & Partners eine umfassende Studie zur Einstellung der Arbeitgeber und Angestellten gegenüber der bKV. Diese kam zu dem Ergebnis, dass nur jeder zehnte Arbeitnehmer die betriebliche Krankenversicherung nutzt, obwohl das Interesse viel größer ist: Über ein Drittel der Arbeitnehmer und drei Viertel der Chefs ohne bkV würden diese gerne nutzen. Dr. Clemens Oberhammer, Partner bei Simon-Kucher, meint: „Die bKV liegt noch im Dornröschenschlaf. Dabei ist so viel Potenzial da, das nur wachgerüttelt werden muss. Arbeitgeber und -nehmer brauchen schlicht mehr Information über Vorteile der bKV.“